Bewertung von Rechten an Grundstücken

Mit einem Grundstück können auch beschränkt dingliche Rechte und Lasten verbunden sein, so z. B. Leitungsrechte, Geh- und Fahrtrechte, Wohnungsrechte, Leibgeding, Erbbaurechte etc.. Gegenstand der Wertermittlung können folglich nicht nur bebaute und unbebaute Grundstücke sondern auch mit diesen verbundene Rechte und Lasten sein.

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