Gutachten für das Vormundschaftsgericht bei Betreuung

Ein Betreuer bzw. eine Betreuerin ist verpflichtet, das Vermögen einer zu betreuenden Person ordnungsgemäß zu verwalten und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen gewinnbringend und regelmäßig mündelsicher anzulegen. Eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht ist u. a. bei Rechtsgeschäften über Grundstücke erforderlich. Mit einem Gutachten eines ö. b. u. v. Sachverständigen lassen sich derartige genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte absichern.

Gutachten für das Vormundschaftsgericht bei Betreuung